1.     Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen “DCT DEUTSCHER CLUB TESSIN” mit Sitz in Lugano haben sich  im Kanton Tessin ansässige Deutsche und ihnen nahe stehende Personen zusammen­geschlossen, um gemeinsame kulturelle und gesell­schaftliche Interessen zu verwirklichen und die Verbundenheit seiner Mitglieder zu fördern. Der Club ist politisch und konfessionell neutral.

2.     Einkünfte und deren Verwendung
Die Tätigkeit des Clubs ist nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet. Seine Ein­künfte zur Verfolgung seines Zwecks und zur Begleichung seiner Kosten ergeben sich aus Mitgliedsbeiträgen, Überschüssen aus Veranstaltungen, Spenden, Schenkungen und Vermächtnissen. Der Beitrag ist jeweils bis zum 15. Februar fällig. Bei Eintritt nach dem 1. Juli ist nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

3.    Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder unbescholtene Deutsche, dessen Angehörige und deutschsprachige Sympathisanten werden. Ein Austritt ist zum Ende des Kalender­jahres mit einmonatiger Kündigungsfrist möglich. Er ist schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassung der Beitrags­zahlung trotz schriftlicher Mahnung erfolgt ein automatischer Ausschluss. Sonst kann auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung nur ausge­schlossen werden, wer die Interessen des Clubs schädigt.

4.     Die Organe des Clubs
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie ist jährlich bis Ende März einzu­berufen und beschliesst in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Eine geheime Abstimmung muss durchgeführt werden, wenn dies mindestens fünf Mitglieder verlangen. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre
▪   den Präsidenten und den Stv. Präsidenten
▪   die weiteren Mitglieder des Vorstandes, sowie
▪   zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter
Sie legt den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest, nimmt die Jahresrechnung und den Bericht der Prüfer entgegen und entlastet den Vorstand. Über ausserordentliche Fragen kann der Vorstand die Mitglieder auch brieflich abstimmen lassen. Dann gilt die Mehrheit der inner­halb der gesetzten Frist eingegangenen Stimmen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und weiteren gewählten Mitgliedern. Die regionale Verteilung der Clubmitglieder ist nach Möglichkeit zu berück­sichtigen. Der Vorstand hält regelmassig Sitzungen ab. Er vertritt den Club nach aussen, im allgemeinen durch den Präsidenten und ein weiteres Vorstandsmitglied.

5.     Haftung
Für seine Verbindlichkeiten haftet der Club ausschliesslich mit dem Club­vermögen und nicht mit dem Vermögen der einzelnen Mitglieder.

6.     Auflösung des Vereins
Bei einer Auflösung des Vereins werden evtl. vorhandene Vermögenswerte an eine im Auflösungsbeschluss festzulegende gemeinnützige Organisation übertragen.

7.     Im Übrigen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Artikel 62 bis 79.
Diese Statuten in der vorliegenden Verfassung wurden von der Mitgliederversammlung vom 08.03.2015 genehmigt und treten per 01.04.2015 in Kraft.